Tag 5: Weiter lernen!

Ablaufbeschreibung

  1. Zum Einstieg in die Thematik des Urheberrechts habe ich den folgenden Artikel gelesen: https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html
  2. Anschließend habe ich recherchiert zu zwei Aspekten des Urheberrechts im Zusammenhang mit dem Webseitenbetrieb: Urheberrecht an der Webseite selbst sowie zum Urheberrecht an fremden Inhalten, die man auf der Website selbst einbindet
  3. Bei Pixabay habe ich drei schöne Fotos für diese Webseite ausgewählt und auf der Webseite eingebunden: https://pixabay.com/de/images/search/ozean/?manual_search=1
  4. Tag 4 und Tag 5 im CMS-System erfasst und die Texte strukturiert.
  5. Abschließend habe ich gemeinsam mit meiner Praktikumbetreuerin auf der Webseite eine Datenschutzerklärung und Impressums finalisiert und die Webseite danach veröffentlicht.

Erkenntnisse

Urheberrecht an der Webseite als Schöpfungsrecht bei z.b Videos,Fotos etc.

Wenn z.b: Fotos, Videos, Texte, Töne oder Grafiken  einer Webseite urheberrechtlich geschützt sind, dann bietet das Urheberrecht einen kostenlosen Schutz.Es muss lediglich die Voraussetzungen an die persönlich-geistige Schöpfung nach 2& Abs. 2Urhg erfüllt werden. Dabei kommt es auf das Werk an, d.h. wie hoch die Voraussetzungen angesetzt sind. Dies sorgt dafür, dass es für manche schwerer ist, ein Urheberrechtanspruch zu bekommen und für manche leichter. Als Fazit kann man sagen, dass das Urheberrecht eine gute rechtliche Basis für den Schutz von Kunstwerken ist.